Erstellt von Hartmut Wisatzke
Zunächst möchte ich feststellen, dass die folgenden Ausführungen und Bemerkungen meinen eigenen Gedanken und Erfahrungen entsprechen und keine historisch korrekte Darstellung ist.
In der aktuellen Kleingartenordnung habe ich zum Thema Gartennutzung folgende Passage gefunden:
„8.1 Kleingärtnerische Nutzung und Bewirtschaftung
8.1.1.
Kleingärten sind zu bewirtschaften und kleingärtnerisch im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG zu nutzen. Dabei hat der Anbau von Gartenbauerzeugnissen, zu denen insbesondere Obst, Gemüse, Kräuter- und Gewürzpflanzen sowie einjährige Blumen gehören, Vorrang.
Hierzu muss auf mindestens einem Drittel der Gartenfläche Gemüse und Obst in einem ausgewogenen Verhältnis angebaut werden. Ein geringer Anteil von Kräuter-, Gewürzpflanzen sowie einjährige Blumen ist möglich. Bei den Gartenbauerzeugnissen muss es sich um Kulturpflanzen handeln, keine Wildkräuter oder Wildpflanzen. Auf dem genutzten Drittel muss eine Kulturführung erkennbar sein (Fruchtfolge – Beete oder Mischkulturen aus Kulturpflanzen).
Die ausschließliche oder überwiegende Gestaltung der Kleingärten als Zier- oder Erholungsgärten ist unzulässig.
8.1.2.
Die Bewirtschaftung und Nutzung haben naturnah und umweltfreundlich zu erfolgen. Ein naturbelassener Kleingarten entspricht nicht der kleingärtnerischen Nutzung im Sinne des BKleingG.“
Soweit das Zitat.
Zu Anfang der Kleingärtnerbewegung vor und nach 1900 stellte sich das Thema „Kleingärtnerische Nutzung und Bewirtschaftung“ überhaupt nicht.
Vor dem Zweiten Weltkrieg, während des Krieges und auch später bis in die siebziger Jahre hinein diente der Kleingarten in Leipzig und in den östlichen Bundesländern hauptsächlich zur Versorgung mit Obst und Gemüse. Auch das Halten von Kleintieren, wie z.B. Kaninchen, war möglich. Dafür durfte sogar eine Gartenlaube mit maximal 30 m² oder entsprechende externe Stall-Gebäude errichtet werden. Diese zusätzlichen Gebäude sind manchmal noch in unseren vereinseigenen Gärten vorhanden. An der Laube durften sich entsprechende Anbauten zur Unterbringung von Tieren befinden. Allerdings durfte eine normale Laube, die nicht zusätzlich der Tierhaltung diente, auch wie heute, nur eine maximale Größe von 24 m² haben. Die Strom- und Wasserversorgung wurde meist erst in den Jahren ab ca. 1970 in Gartenanlagen errichtet. Gartenlauben waren in vielen Vereinen oft einfache selbstgebaute Bretterbuden (vergleichbar mit den heute manchmal in den Gärten anzutreffenden „Schuppen“ und hauptsächlich für Gartengeräte genutzt). Es gab aber auch damals schon wie in unserem Verein eine Reihe von massiveren Bauten.
Die Kleingärten dienten hauptsächlich der Nahrungsbeschaffung und auch zur Verbesserung der Abwechslung eines sonst nicht so umfangreichen Speiseplanes.
Entsprechend geprägt war auch die Optik der Kleingärten wie auch die gärtnerische Gestaltung. Einbrüche in die Gärten richteten sich oft auf das Erbeuten von Obst und Gemüse. Auch ein lebendes „Karnickel“ wurde gern mitgenommen. Um dem vorzubeugen, haben viele Kleingärtner vor allem in der Zeit vor und nach dem Zweiten Weltkrieg in den Gärten übernachtet. Damals waren die Lauben allerdings nicht so schick ausgestattet (Anmerkung: Davon hat mir mein Vater erzählt).
Nach der damals üblichen Weise wurden die Gärten im Herbst bis in das Frühjahr hinein umgegraben und für die anschließende Bestellung vorbereitet. Als Bäume und Sträucher wurden fast ausschließlich Obst- und Beerensorten angepflanzt. Zierpflanzen, Gras- und Sitzflächen waren im Kleingarten eher selten anzutreffen. Zumindest waren die Flächen klein. Umweltaspekte spielten im Kleingarten wie in der gesamten Landwirtschaft eine untergeordnete Rolle. „Unkrautbekämpfung“ wurde durchgeführt, um mehr und einfacher zu ernten.
In der Zeit ab Anfang bis Mitte der 70`er wurde die Versorgung auch in der ehemaligen DDR mit Fleisch etwas besser. Die Kleintierhaltung in den Kleingärten war deshalb und auch wegen des erforderlichen Aufwandes zum Füttern der Tiere sowie zur Futterbeschaffung, rückläufig. Der Anbau von Obst und Gemüse wie auch Blumen im Kleingarten wurde in den achtziger Jahren staatlicherseits sogar gefördert, um Engpässe bei der Versorgung der Bevölkerung zu minimieren. Überschüssiges Obst und Gemüse der Kleingärtner konnte relativ teuer an die „Gemüseläden“ (ohne steuerliche Berücksichtigung bei den Liefernden) verkauft werden. Von den Läden wurde dieses Obst und Gemüse an die Bevölkerung kostengünstig weiterverkauft. Die Differenz wurde vom Staat übernommen. Diese Verkäufe führten dazu, dass ein Teil der Kleingärtner ihr eigenes Obst im „Gemüseladen“ zurückkauften und anschließend in einem anderen Laden nochmals verkauften. Übrigens, damals mussten die Vereinsvorstände berichten, wie viel Obst und Gemüse an die Bevölkerung geliefert wurde. Wie genau war das wohl? Auch Blumen durften von den Kleingärtnern direkt auf der Straße verkauft werden.
Gärtnern hat in der heutigen Zeit hauptsächlich die Funktion eines Hobbys und dient unter anderen dazu, unseren Kindern die Natur näherzubringen. Anders ausgedrückt, der Umweltaspekt ist beim Kleingärtnern gegenüber der früheren Nutzung sehr viel wichtiger geworden.
In der Vergangenheit wurde aus verschiedenen Gründen die Natur als wichtiger Bestandteil der Umwelt vernachlässigt. Heute dagegen sollen Kleingärten möglichst naturnah angelegt und gepflegt werden.
Hier stellt sich die Frage, wie soll ein Kleingarten bewirtschaftet werden? Man findet die Begriffe „naturbelassen“ (= verwildert) und „naturnah“ (siehe Kleingartenordnung).
Auch wir haben in unserem Gartenverein Gartenfreunde, welche selten im Garten anzutreffen sind. In diesen Gärten wächst das Gras und andere Wildpflanzen oft ungebremst das ganze Jahr.
Aus meiner Sicht handelt es sich in diesem Fall um einen naturbelassenen, also verwilderten Kleingarten. Diese Art des Gärtnerns entspricht weder der Kleingartenordnung noch dem Bundeskleingartengesetz und stellt eine nicht sinnbringende Nutzung für die Pächter dar.
Gartenfreunde, die Ihren Garten so nutzen, sollten sich überlegen, ob sie Ihren Garten überhaupt weiter nutzen wollen.
Dagegen setzt das naturnahe Gärtnern viele Überlegungen voraus, wie man den Garten umweltgerecht und wildtierfreundlich gestalten kann. Viele heimische Pflanzen können bei der Gestaltung eines naturnahen Gartens helfen. Auch sogenannte heimische „Unkräuter“ haben dabei durchaus ihre Daseinsberechtigung. Ein Teil diese „Unkräuter“ lässt sich sehr gut in der Küche beispielsweise als Salat verwenden. Auch zum Würzen sind einige Pflanzen geeignet. Mit heimischen Pflanzen lassen sich dabei erstaunliche kulinarische Geschmackserlebnisse erreichen. Aber Vorsicht: Nicht alles ist essbar.
Weiterführende interessante Links vom Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. finden Sie dazu unter https://www.unser-kleingarten.de/.