Liebe Gartenfreunde,
Das Gartenjahr 2025 geht seinem Ende entgegen. Die Witterung war während der Wachstumsperiode recht schön, sodass man sich im Garten sehr gut erholen und die Natur genießen konnte.
Die meisten unserer Kleingärtner haben witterungsbedingt viel Obst und auch Gemüse geerntet. Oft stand die Frage; was mache ich jetzt mit dieser Menge Obst. Wenn man etwas kreativ war oder sich entsprechend informiert hat, gab es vielfältige Möglichkeiten der Verwendung, wie z.B. Marmeladen und Fruchtaufstriche herstellen, Kuchen backen und dem Nachbarn eine Freude machen. Auch das gute alte Einwecken konnte man anwenden.
Nun muss man sich auf die kalte Jahreszeit vorbereiten. Hecken und Bäume müssen geschnitten und die Nutzung des Gartens für das nächste Jahr geplant werden. Das betrifft auch Baumneupflanzungen sowie die Entfernung von zu hoch oder umfangreich gewordener Bäume und Sträucher.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Koniferen sowie Wald- und Parkbäume, auch wenn sie im Kleingarten eigentlich nichts zu suchen haben, nur vom Oktober bis Ende Februar eines jeden Jahres entfernt oder stark eingekürzt werden dürfen. Für kleingartentypische Obstbäume und Beerensträucher gilt diese Festlegung nach dem Bundesnaturschutzgesetz jedoch nicht. Obstbäume und Beerensträucher dürfen das ganze Jahr geschnitten oder entfernt werden.
Bei der Baum- und Strauchpflege darf der Vogelschutz nicht vergessen werden. Insbesondere ist in der wärmeren Jahreszeit auf Nester und brütende Vögel zu achten.
Auch sollte man die Winterfestmachung in diesen Tagen nicht vergessen. Dazu gehört das Leeren der Wasserfässer genauso wie das Abbauen oder Sichern von windgefährdeten Aufbauten. Nicht selten haben sich in der Vergangenheit solche Gegenstände bei starkem Wind oder gar Sturm verselbstständigt oder wurden durch Wettereinflüsse zerstört.
Noch ein wichtiger Hinweis:
Bitte denkt auch daran, dass in der Zeit außerhalb der Hauptgartennutzung Einbrüche in Lauben häufiger werden. Es ist deshalb wichtig, wertvolle Gegenstände und Geräte zu sichern. Der Kühlschrank sollte ausgeräumt sein und möglichst außer Betrieb genommen werden und auch alkoholische Getränke sollten nicht über längere Zeit in der Laube aufbewahrt werden.
Auf jeden Fall freue ich mich auf das nächste Gartenjahr und wünsche allen Gartenfreunden und vor allem unseren Vereinsmitgliedern ein geruhsames Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Hartmut Wisatzke
