Unser Gartenverein verfügt nur über etwas mehr als 100 Gärten. Damit zählt unser Verein zu den kleineren Kleingärtneranlagen in Leipzig. Viele unserer Gärten werden von ihren Pächtern und Familienmitgliedern bereits seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten kleingärtnerisch genutzt. Demzufolge haben wir jedes Jahr abhängig von erfolgten Kündigungen nur eine begrenzte Anzahl Gärten zur Neuvergabe zur Verfügung. Der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungstermin ist der 30.11. jeden Jahres. Die Kündigung muss beim Vorstand des Vereins laut Bundeskleingartengesetz bis zum dritten Werktag im August des Kündigungsjahres vorliegen. Gekündigte Gärten werden von unabhängigen Wertermittlern vom Stadtverband der Kleingärtner Leipzig wert-ermittelt. Dabei wird der Wert der im Garten befindlichen Bepflanzung und der Laube unter Berücksichtigung der Kleingartenordnung festgestellt. Unzulässige Bepflanzung und Bebauung ist vom aktuellen Pächter zu entfernen. Die Ausstattung der Laube und möglicherweise noch vorhandene Gartengeräte werden nicht bewertet. Diese können vom aktuellen Pächter an den neuen Pächter zu einem angemessenen Preis verkauft werden. Der neue Pächter muss aber nicht zwingend diese Ausstattungsgegenstände übernehmen. Werden die Ausstattungsgegenstände vom neuen Pächter nicht übernommen, sind diese vom aktuellen Pächter zu beräumen.
Die elektrische Ausstattung des Gartens einschließlich Installation in der Laube gehört gleichfalls nicht zur Wertermittlung. Hier kann abhängig vom Zustand der elektrischen Anlage ein Zuschlag zum wert-ermittelten Preis verlangt werden. Sinnvoll ist deshalb, den Zustand durch einen unabhängigen Elektrofachmann bewerten zu lassen.
Zu beachten ist hierbei jedoch, dass der Gesetzgeber im Bundeskleingartengesetz nur eine Laube in einfachster Form zulässt. Strom und Wasser ist in unserer Anlage nur vorhanden, weil diese Versorgungsanlagen bereits vor 1990 bestanden haben und damit unter „Bestandsschutz“ stehen. Die technische Anlagensicherheit muss aber auch bei Bestandsschutz weiterhin gegeben sein.

Bewerbung um einen Garten

Dazu ist eine schriftliche Bewerbung erforderlich.
Auf dieser Bewerbung müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:
Bezeichnung z.B. Bewerbung um einen Garten, mit Vorname, Name, Anschrift (Adresse bei der Polizei gemeldet), Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.

Ein Direkterwerb des Gartens vom aktiven Pächter ist nicht möglich. Die Gärten werden ausschließlich durch den Vorstand des Vereins vergeben. Ein Anspruch auf die Pachtung eines Gartens aufgrund der Bewerbung besteht nicht.

KGV Neu-Brasilien e.V.
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