Warum ist unser Trinkwasser im Gartenverein nur Brauchwasser?
Brauchwasser ist zur Bewässerung des Gartens gedacht.
Die meisten Gartenfreunde verwenden das Wasser aus unserer Wasseranlage auch zum Kochen und zum Bereiten von Getränken.
Möglicherweise ist nicht allen bekannt, dass es sich bei dem Wasser aus unserer Wasserleitung nicht um Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung (BGBl. 2018, Teil I Nr. 2, S. 99 ff.) handelt. Die Trinkwasserverordnung legt die wichtigsten Voraussetzungen für die Beschaffenheit von Trinkwasser fest. Diese Voraussetzungen sind durch Wasseranlagen in Gartenvereinen kaum realisierbar. Beispielsweise müsste unsere Wasseranlage zum Erreichen der Trinkwasserqualität nach jedem Abstellen über den Winter aufwändig kostenpflichtig im Frühjahr gespült werden. Eine anschließende Probenahme und Untersuchung im Labor und gegebenenfalls Wiederholung der Prozedur bei nicht erreichen der Wasserqualität wäre notwendig. Ein weiteres Problem bei der Nutzung unserer Wasseranlage ist die unregelmäßige Entnahme von Wasser seitens der Gartenfreunde. Durch eine zu geringe Entnahme bilden sich innerhalb des Rohrsystems Bakterien und Keime. Diese können gesundheitsgefährdend sein. Jeder Gartenfreund muss auch dafür sorgen, dass die Nutzung der Wasseranlage nicht zur Verschlechterung der Wasserqualität im Verein führt. Beispielsweise kann durch Rücksaugen von Wasser, welches sich in Schläuchen, fest angeschlossenen Behältern oder auch in Badebecken befindet, die Wasserqualität erheblich beeinflusst werden. Badebecken, in welchen noch Schläuche zum Füllen liegen, sind hier wegen der Rücksauggefahr besonders kritisch. Schläuche sind deshalb nach Gebrauch grundsätzlich vom „Wasserhahn“ zu entfernen. Die Absperrarmaturen im Garten sollten mit Belüfter und Rückschlagventil versehen sein.
Deshalb:
Achtung! Brauchwasser ist kein Trinkwasser
Erstellt: Hartmut Wisatzke, 14.08.2019